Leichtelektromobilen (LEM)

Merkmale und Einsatzbereiche von Leichtelektromobilen (LEM)

 

Leichtelektromobile werden nach den EG-Fahrzeugkategorien in die Klasse L6e und L7e eingeteilt. Im wesentlichen handelt es sich um ein batteriebetriebenes vierrädriges Fahrzeug als Weiterentwicklung eines Quads und eignet sich für Kurzstrecken beispielsweise im Innerstädtischen Verkehr.

 

Leichtelektromobile sind per definitionem mit einem Elektroantrieb ausgestattet. Das maximiale Gewicht darf dabei 350kg (L6e) bzw. 400 oder 550kg bei Güterbeförderung (L7e) nicht überschreiten, wobei die Batterien hier nicht mitberechnet werden. Nach EG-Kategorisierung darf ein Leichtkraftfahrzeug der Klasse L6e bauartbedingt nicht schneller als 45km/h fahren und eine Maximalleistung von 4kW aufweisen. Bei Kraftfahrzeugen der Klasse L7e gibt es diese Begrenzung nicht, allerdings ist die Nutzleistung hier bis 15kW beschränkt.

 

Leichtelektromobile sind üblicherweise, aber nicht notwendigerweise Zweisitzer in einer sehr kompakten Bauweise. Dies ergibt sich aufgrund seines Einsatzes als Kurzstreckenfahrzeug im innerstädtischen Verkehr. Der Vorwiegende Einsatz von den etwas stärkeren Kraftfahrzeugen liegt in der Güterbeförderung, kann aber auch in unwegsameren Gelände zum reinen Personentransport dienen. Eine Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse S) für L6e-Fahrzeuge kann mit 16 Jahren erlangt werden, während die Fahrzeuge der Klasse L7e erst mit einem regulärem Führerschein bedient werden dürfen.

 

Ausgerüstet sind Leichtelektromobile mit einer Windschutzscheibe und einem Dach. Auch Cabriolet-Varianten werden angeboten. Eine Helmpflicht besteht aufgrund eines verbauten Sicherheitsgurtes nicht.

 

Für ältere Menschen mit Mobilitätsbedürfnis stellen solche Fahrzeuge eine Alternative dar, da sie ein höheres Maß an Mobilität erlauben

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